Funktionen im Verein
Funktionen im Verein
Vorstand
Der Vorstand leitet die Arbeit des Vereins und ist der Mitgliederversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig. Die Zusammensetzung des Vorstands ergibt sich aus der Satzung und der Geschäftsordnung und besteht aus dem Vereinsvorsitzenden und dessen Stellvertreter sowie dem Schatzmeister (Kassier). Der Vorstand wird in der Vollversammlung gewählt. Er leitet die Arbeit im Verein und haftet gerichtlich und außergerichtlich in Personalunion
mit den Beisitzern im Präsidium bzw. den Ausschussmitgliedern.
Präsidium
Das Präsidium ist für den reibungslosen Ablauf der Vereinsarbeit, Maßnahmen, Events und die Umsetzung von Beschlüssen zuständig. Das Präsidium wird vom Vereinsvorsitzenden geleitet und vom Schriftführer begleitet.
Das Präsidium ist durch den Bericht des Schriftführers der Vollversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig und haftet gerichtlich und außergerichtlich in Personalunion. Das Präsidium besteht aus dem Vereinsvorsitzenden und dessen Stellvertreter, dem Schatzmeister oder dessen Stellvertreter, dem Schriftführer
oder dessen Stellvertreter und 4 Beisitzern als Ausschussmitglieder.
Beisitzer (Ausschussmitglieder)
Die Beisitzer werden in der Vollversammlung gewählt und können zu Veranstaltungen, Sitzungen und sonstigen Events hinzugezogen oder zu besonderen Aufgaben beauftragt und verantwortlich gemacht werden. Die Beisitzer sind für Beschlüsse des Präsidiums abstimmungsberechtigt und haften gemeinsam mit dem Vorstand für die Beschlüsse.
Berater im WiFo Team
Die Berater werden nicht gewählt und können zu Veranstaltungen, Sitzungen und sonstigen Events beratend oder für besondere Aufgaben hinzugezogen werden.
Die Berater sind für Beschlüsse des Präsidiums nicht abstimmungsberechtig. Die Leiter der Regionalbüros sowie die Projektleiter und Projektmanager der einzelnen Sparten bzw. Projekte oder Fachabteilungen können vom Vereinsvorsitzenden bei bestimmten Themen zur Vorstandssitzung hinzugezogen werden.
Der Vorstand kann weitere Funktionäre bestellen die als Berater zu Sitzungen hinzugezogen werden können. Zum Beispiel:
- Marketingleiter (Pressereferent und Berichterstatter)
- Fachausschüsse: Willensbildung, Vorbereitung von Beschlussvorlagen, Beratung von Vereinsgremien, Organisation von Veranstaltungen etc.
- Beirat: Beratung von Vereinsgremien, Pflege von wichtigen Außenkontakten. Assistent des Präsidiums für Vereinsaufgaben aller Art.